top of page
Search

Finanzen in der Ehe

skurz1

Bei einer Heirat muss sich das Paar darüber Gedanken machen, wie die Finanzierung des gemeinsamen Lebens aussehen soll. Das Gesetz schreibt den Ehepartnern nichts vor. Es enthält lediglich einige Grundregeln zu den Finanzen in der Ehe.


Gemäss aktueller Gesetzgebung sollen die Ehegatten, jeder nach seinen Kräften, zur Gemeinschaft beitragen. Daraus leitet sich die Pflicht ab, das Geld in der Ehe in den Dienst der Gemeinschaft zu stellen, damit die Bedürfnisse aller Familienmitglieder gedeckt werden können. Die Ehegatten entscheiden dabei gemeinsam, welchem Lebensstandard sie nachgehen wollen, ob sie einen hohen Lebensstandard pflegen und die vorhandenen finanziellen Mittel dafür ausgeben oder ob sie sparen wollen, um sich eventuell ein Eigenheim anzuschaffen. Sie legen gemeinsam fest, welche Prioritäten bei den Finanzen in der Ehe gesetzt werden; zum Beispiel ob sie ein Auto kaufen oder das Geld lieber für Urlaub oder Ausgang ausgeben. Wichtig ist, dass die Ehepartner einen gleichen Anteil am einmal gewählten Lebensstandard haben. Der verdienende Ehegatte darf demzufolge nicht den nicht verdienenden Ehepartner kurz halten, um sich selber einen ausschweifenden Lebensstil zu finanzieren. Der andere hingegen hat nicht nur Anspruch auf ein Taschengeld, sondern auch auf einen Betrag zur freien Verfügung, mit dem er sich ebenfalls etwas leisten kann. Seien dies zum Beispiel einem Hobby nach gehen oder Verwöhnstunden im Day Spa.


Vermögen


Das Vermögen der Ehegatten wird automatisch unter dem Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung gestellt, sofern sie nicht vorgängig eine Gütergemeinschaft oder eine Gütertrennung in einem Ehevertrag vereinbart haben. Während der Ehe hat der Güterstand keinen Einfluss auf die Eigentumsverhältnisse des Paares. Das Gesetz sieht vor, dass jeder Ehegatte sein Vermögen selbständig nutzt und verwaltet. Die Heirat führt also nicht dazu, dass alles, was einem gehört, auch dem anderen gehört. Das gilt sowohl für das Vermögen, welches ein Partner am Anfang der Ehe hatte, als auch für solches, welches er während der Ehe spart. Kommt es aber zur Scheidung, müssen die Ehepartner das Vermögen teilen, welches sie während der Ehe angespart haben. Das Vermögen, das sie in die Ehe eingebracht, geerbt oder geschenkt bekommen haben, muss nicht geteilt werden.Dass jeder Ehegatte Alleineigentümer seines Vermögens ist und dieses selber nutzt, heisst, dass man gegenüber dem anderen keine Rechenschaft über die Verwendung des Vermögens schuldet. So kann der eine Ehepartner selber entscheiden, ob er seine Erbschaft z.B. lieber in Wertschriften oder in Immobilien anlegt. Ebenso kann ein Ehepartner sich aus dem Geld, welches er von seinem Lohn gespart hat, einen Sportwagen kaufen. Es besteht keine Pflicht zu sparen oder vorhandenes Vermögen zu erhalten. Wenn sich ein Partner entschliesst, sich aus seiner Erbschaft ein teures Hobby zu finanzieren, kann ihm der andere dies nicht verbieten.

 
 
 

Comentarios


Kontakt

Säntisstrasse 10, CH-6345 Neuheim​

Tel: +41 79 237 14 27

law@energize-gmbh.com

Thanks for submitting!

  • Grey Facebook Icon
  • Grey Twitter Icon
  • Grey LinkedIn Icon
bottom of page