Noch schnell ein Marken-Schnäppchen beim Strandverkäufer oder im lokalen Markt ergattern. Beim Kauf von «Souvenirs» ist allerdings grosse Vorsicht (und Zurückhaltung) geboten.

Viele Touristen kaufen gefälschte Produkte (z.B. Designertaschen, Luxusuhren und/oder Markenkleider) und wollen diese in die Heimat einführen. Es gilt allerdings zu beachten, dass Produktpiraterie ein Wirtschaftsdelikt darstellt und aus diesem Grund die Einfuhr von gefälschten Markenartikeln in die Schweiz verboten ist. Werden diese gefälschten Waren vom Zoll entdeckt, wird das Produkt beschlagnahmt und vernichtet.
Was allerdings wird als Fälschung bezeichnet:
Fälschungen sind Nachahmungen von Produkten, die geschützte Marken, Designs, Herkunftsangaben oder Patente verletzen und den Namen oder das Erscheinungsbild des Originalprodukts imitieren.
Gefälschte Ware findet sich übrigens nicht nur auf dem Strassenmarkt. Längst ist auch das Internet ein Tummelplatz für Fälschungen. Im Netz haben es die Konsumenten besonders schwer, Fälschungen zu erkennen. Oft werden gefälschte Luxusartikel sogar mit vermeintlichen Echtheitszertifikaten oder in Originalverpackung angeboten. Der Zoll fängt solche Sendungen systematisch ab und meldet die mutmassliche Markenschutzverletzung dem Markeninhaber. Als Folge kann es passieren, dass sie statt der Designertasche eine Schadenersatzforderung ins Haus geliefert erhalten.
Strafbar macht sich allerdings nur, wer bewusst gefälschte Artikel importiert. Falls man aber beim Kauf denkt, das Produkt sei ein Original, sieht es besser aus. Man bleibt i.d.R. unbehelligt, wenn man das Einverständnis zur Warenvernichtung gibt. Es werden «lediglich» die Kosten der Zollverwaltung (ca. CHF 100.00) zu berappen sein und man entgeht einer Geldstrafe.
Grundsätzlich ist extreme Vorsicht geboten und im Zweifel auf einen Kauf zu verzichten. Wir raten jeder Zeit: «Hände weg von gefälschter Ware, auch wenn das Angebot spektakulär günstig ist.»
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